Gema

Infos zur Gema

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Rechtliche Grundlage
 Das in der Bundesrepublik geltende Urheberrechtsgesetz vom 09.September 1965 schützt den Urheber
eines Werkes in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk.
Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
Der Urheber hat darüber hinaus das ausschliessliche Recht, sein Werk zu verwerten.
Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen und wiederzugeben.
Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Bearbeitungen werden wie selbstständige Werke geschützt.

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Die GEMA nimmt die Rechte von Urhebern (Komponisten) und ihren Musikverlagen in Deutschland wahr.
Dazu ist erforderlich, dass alle musikalischen Aufführungen (auch Jagdmusik und Jagdsignale)
bei der GEMA angemeldet werden. Diese vergibt Nutzungsrechte und stellt hierfür Vergütungsansprüche
in Rechnung. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich überlieferte Jagdsignale, die dem Bereich
der "freien Volksmusik" zugeordnet werden.
Für ihre Darbietung werden keine Gebühren verlangt. In dankenswerter Kooperation mit Frau Sigrid Stief
konnte mit der GEMA geklärt werden, dass Jagdsignale in der Bearbeitung von Reinhold Stief
kostenfrei aufgeführt werden dürfen.

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Wer möchte, kann im Vorfeld die anfallenden Kosten selber errechnen.
Auf der Homepage der Gema befindet sich im Menü "Online-Services & Lizenzen" ein

Online-Gebührenrechner,

 mit dem man, vor der Anmeldung der Veranstaltung, die anfallenden Gebühren
genau berechnen kann (unverbindlich)!
Für uns maßgebend ist der Tarifrechner U-V/M-V mit den ab 1.4.2013 geltenden Gebühren.
Für "Brauchtum" gibt es einen Sondernachlass von 15 %! Der Tarif ist eingehend erläutert,
insbesondere auch die Berechnung der Veranstaltungsfläche.

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Anschriften der GEMA:

      GEMA                                                       GEMA
                    Bezirksdirektion München            Bezirksdirektion Nordrhein- Westfalen
Rosenheimer Straße 11                               Postfach 101343
           81667 MÜNCHEN                             44013 DORTMUND 
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